Warum ein KI-Bild sagen muss, was es ist.
Seit dem 2. August 2026 verlangt der AI Act der EU, dass KI-generierte Bilder maschinenlesbar gekennzeichnet sind und Deepfakes einen sichtbaren Hinweis tragen. Die Schweiz hat noch keine solche Regel; China, Südkorea, Indien und Kalifornien haben ihre schon. Diese Seite zeigt, was das Gesetz verlangt, von wem, und wie das Siegel von xFavilla darauf antwortet.
Stand: 1. November 2026. Eine Übersicht, keine Rechtsberatung.
- Europäische Union
Pflicht seit dem 2. August 2026.
Generatoren müssen jedes Bild maschinenlesbar kennzeichnen; wer damit einen Deepfake macht, muss ihn sichtbar offenlegen. Das betrifft auch Schweizer Unternehmen, deren Bilder in der EU gezeigt werden.
- Schweiz
Noch keine Regel. Ein Entwurf im Frühling 2027.
Kein Schweizer Gesetz verlangt heute, KI-Bilder zu kennzeichnen. Der Bundesrat will die Vernehmlassung zu verbindlichen Transparenzregeln im Frühling 2027 eröffnen.
- Weltweit
China, Korea, Indien, Kalifornien.
Sie alle verlangen bereits, KI-Inhalte zu kennzeichnen: sichtbar, in den Metadaten oder beides. Japan folgt im März 2027 für Inhalte zu Wahlen.
Die Europäische Union
Artikel 50 des AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) teilt die Aufgabe in zwei. Die Anbieter der Generatoren kennzeichnen jede Ausgabe so, dass Maschinen sie erkennen. Wer einen Generator für einen Deepfake nutzt, sagt es den Menschen, sichtbar.
- Anbieter · Artikel 50 Abs. 2
Jede Ausgabe maschinenlesbar kennzeichnen.
OpenAI, Adobe, Google und jeder andere Anbieter eines generativen Systems muss dessen Bilder maschinenlesbar kennzeichnen und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen: wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig. Der Verhaltenskodex der Kommission verlangt mindestens zwei Schichten: signierte, mit Zeitstempel versehene Metadaten und ein unsichtbares Wasserzeichen, dazu ein kostenloses Werkzeug, das sie erkennt. Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
- Betreiber · Artikel 50 Abs. 4
Deepfakes sichtbar offenlegen.
Wer mit KI ein Bild macht, das echten Personen, Produkten, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde, muss das offenlegen: klar, spätestens beim ersten Kontakt, ohne Hilfsmittel wahrnehmbar. Metadaten oder ein Wasserzeichen allein erfüllen diese Pflicht nicht. Bei einem offensichtlich künstlerischen oder fiktionalen Werk genügt ein Hinweis neben dem Bild oder im Abspann. Keine Übergangsfrist.
- Gilt seit
- 2. August 2026. Ältere Bilder müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
- Bussen
- Bis EUR 15 Millionen oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; für kleinere Unternehmen der tiefere Betrag.
- Schweiz
- Erfasst, sobald Bilder absehbar in der EU gezeigt werden, etwa im offenen Web.
Wer was ist, wenn ein Studio das Bild macht
Das Unternehmen hinter dem Generator ist der Anbieter. Das Studio, das ihn nutzt und entscheidet, ob und wie KI eingesetzt wird, ist der Betreiber: Die Pflicht, einen Deepfake offenzulegen, liegt beim Studio, und es muss dafür sorgen, dass der Hinweis den Bildschirm erreicht. Wer die Arbeit nur in Auftrag gibt, ist laut Kommission kein Betreiber; wer selbst entscheidet, wie KI eingesetzt wird, kann einer werden.
Ein Deepfake, zum Beispiel
- Ein realistisches Bild einer echten Person, die etwas tut oder sagt, was sie nie getan oder gesagt hat.
- Ein KI-Produktbild, das darüber täuscht, wie das Produkt aussieht oder beschaffen ist.
- Eine realistische Szene eines Ereignisses, das nicht stattfand, so gezeigt, als hätte es stattgefunden.
Kein Deepfake
- Farbkorrektur, Retusche, Passanten entfernen, einen Hintergrund erweitern.
- Echte Produkte anordnen oder skalieren, oder ein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund, der nicht über das Produkt täuscht.
- Offensichtlich erfundene Szenen, etwa eine Sphinx über dem Eiffelturm.
Die Schweiz
Kein Schweizer Gesetz verlangt heute, KI-Bilder zu kennzeichnen. Der Bundesrat will verbindliche Regeln zur Transparenz, hat aber noch keinen Entwurf veröffentlicht, und sein jüngster Bericht erwähnt die Kennzeichnung von KI-Inhalten nicht.
- 12. Februar 2025
Der Bundesrat beschliesst, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht sektoriell anzupassen, statt den AI Act der EU zu übernehmen.
- März 2025
Die Schweiz unterzeichnet die Konvention. Das Parlament hat sie noch nicht ratifiziert.
- 28. Oktober 2026
Zwischenbericht: Das Bundesamt für Justiz erarbeitet verbindliche Regeln zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht und Risikoabschätzung. Eine freiwillige Handreichung für KI-Kodizes von Unternehmen erscheint.
- Frühling 2027
Die Vernehmlassung zum Entwurf soll eröffnet werden. Erst dann wird klar, ob und wie KI-Bilder gekennzeichnet werden müssen.
- Frühestens 2028
Inkrafttreten, nach der Botschaft ans Parlament und dessen Beratung. Unsere Schätzung: Ein offizielles Datum gibt es nicht.
Was schon heute gilt
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Ein Bild, das über ein Produkt, eine Empfehlung oder ein Testimonial täuscht, ist unlauter, gekennzeichnet oder nicht.
- Datenschutzgesetz (DSG): Laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten müssen Bilder, die Gesicht oder Stimme einer erkennbaren Person verfälschen, stets deutlich als solche erkennbar sein.
- Persönlichkeitsrechte (ZGB Art. 28) schützen alle, die gezeigt werden; sich als jemand anderes auszugeben, kann strafbar sein (StGB Art. 179decies).
- Die Regeln der EU für jedes Schweizer Bild, das absehbar in der EU gezeigt wird.
Weltweit
Die meisten Regeln anderswo verpflichten die Anbieter der Generatoren und die Plattformen, nicht die Unternehmen, die Bilder veröffentlichen. Was sie von einem Bild verlangen, ist sehr ähnlich: einen Hinweis, den Menschen sehen, und Daten, die Maschinen lesen.
- In Kraft seit 1. Sept. 2025
China
Kennzeichnungsmassnahmen und die verbindliche Norm GB 45438-2025. Inhalte, die täuschen können, tragen einen sichtbaren Hinweis «KI-generiert» an einem Rand oder in einer Ecke, mindestens 5 % der kürzeren Seite hoch. Jede Datei trägt Metadaten mit Hersteller und Inhalts-ID. Hinweise zu entfernen oder zu fälschen ist verboten.
- In Kraft seit 22. Jan. 2026
Südkorea
KI-Grundgesetz, Artikel 31. Dienste auf Basis generativer KI müssen angeben, dass ihre Ausgabe KI-gemacht ist; was kaum von Echtem zu unterscheiden ist, muss erkennbar sein, und Deepfakes echter Personen brauchen eine sichtbare Markierung. Bussen erst nach mindestens einem Jahr.
- In Kraft seit 20. Feb. 2026
Indien
Geänderte IT Rules. Werkzeuge, die realistische synthetische Bilder und Videos erzeugen, müssen sie gut sichtbar kennzeichnen und Metadaten mit einer Kennung einbetten; grosse Plattformen müssen Nutzer synthetische Inhalte deklarieren lassen und sie kennzeichnen.
- Kalifornien seit 2. Aug. 2026
Vereinigte Staaten
Kein Bundesgesetz zur Kennzeichnung. Kaliforniens AI Transparency Act verpflichtet Generatoren, einen dauerhaften Hinweis einzubetten (Anbieter, System, Datum, eine ID, erzeugt oder verändert) und ein kostenloses Prüfwerkzeug anzubieten; grosse Plattformen müssen ihn ab 2027 anzeigen. New York verlangt seit Juni 2026, synthetische Darsteller in Werbung offenzulegen.
- Ab 1. März 2027
Japan
KI-Bilder und -Videos zu Wahlen, die für echt gehalten werden könnten, müssen als solche markiert sein. Darüber hinaus keine Kennzeichnungspflicht.
- Keine Pflicht
UK, Kanada, Australien
Keine verbindliche Pflicht, KI-Bilder zu kennzeichnen. Es gelten ihre Regeln gegen irreführende Werbung, und das UK hat sexuelle Deepfakes ohne Einwilligung unter Strafe gestellt.
Auf dem Bild und im Bild
Zwei Arten von Hinweis für zwei Arten von Leser. Menschen müssen sehen, dass ein Bild KI-gemacht ist; Maschinen müssen es lesen können, auch wenn das Bild kopiert, neu gespeichert und seiner Daten beraubt wurde.

- 1Auf dem Bild
Ein sichtbarer Hinweis
Pflicht in der EU für Deepfakes, in China für Inhalte, die täuschen können. Der Verhaltenskodex der EU will die Buchstaben «AI» als Hauptelement des Hinweises, sofort sichtbar und im Bild selbst, etwa oben rechts; die offiziellen Icons lauten «AI generated» und «AI modified». Ein Logo allein sagt nicht «KI».
- 2In der Datei
Signierte Metadaten
Ein Nachweis, wie das Bild entstand, digital signiert und mit Zeitstempel, sodass jede Änderung auffällt. Der offene Standard ist C2PA, bekannt als Content Credentials; sein Quelltyp sagt «generiert» oder «verändert». Die erste Schicht des Kodex; auch Kalifornien, China und Indien verlangen Metadaten.
- 3In den Pixeln
Ein unsichtbares Wasserzeichen
Ein Code, verborgen in den Pixeln selbst. Er übersteht Neuspeichern, Verkleinern und Plattformen, die Metadaten entfernen, was die meisten tun. Die zweite Schicht des Kodex.
- 4Ausserhalb der Datei
Ein Register
Wohin das Wasserzeichen führt: ein Eintrag für jedes Bild, geführt von dem, der es versiegelt hat, und für alle lesbar. Der Kodex akzeptiert Protokolle und Fingerabdrücke als Ergänzung, nie allein.
Was Sie auf ein Bild setzen müssen und was hinein
- Auf das Bild: nichts, es sei denn, es ist ein Deepfake, der in der EU gezeigt wird. Dann den Hinweis «AI», sichtbar vom ersten Blick an, im Bild oder, bei einem offensichtlich künstlerischen Werk, daneben.
- In die Datei: nichts Eigenes. Die Metadaten sind Pflicht des Generators, und das Siegel des Studios fügt seine hinzu. Bewahren Sie beides: Veröffentlichen Sie die gelieferten Dateien, ohne sie zu bereinigen, wo Ihre Systeme es erlauben.
- Wo es gezeigt wird: Sorgen Sie dafür, dass der Hinweis überall den Bildschirm erreicht, wo ein Deepfake erscheint, auch über Agenturen und Plattformen, die für Sie veröffentlichen.
- Immer: kein Bild, das über Ihr Produkt täuscht, keine Empfehlung, die es nie gab, und die Einwilligung aller, die darauf erkennbar sind.
Was das Gesetz verlangt, was xFavilla tut
Das meiste, was das Gesetz von einem Bild verlangt, verlangt es von den Generatoren, nicht von einem Studio. xFavilla versiegelt trotzdem jedes gelieferte Bild nach dem Standard der Anbieter und setzt den sichtbaren Hinweis, wo ein Bild ihn braucht.
| Anforderung | Was das Gesetz verlangt | xFavilla |
|---|---|---|
| Sichtbarer Hinweis | EU: Deepfakes, mit «AI» klar sichtbar beim ersten Kontakt. China: Inhalte, die täuschen können. Korea: Deepfakes echter Personen. | Die Marke in der Ecke jedes Bildes. Wo ein Bild als Deepfake gilt, kommt der «AI»-Hinweis der EU dazu. |
| Signierte Metadaten | EU-Kodex: signiert und mit Zeitstempel. Kalifornien: Anbieter, System, Datum, ID. China und Indien: Hersteller und Kennung. | Content Credentials (C2PA), signiert von xFavilla: generiert oder verändert, das Modell, die Quellen mit Name und Hash, wer Regie führte. |
| Unsichtbares Wasserzeichen | EU-Kodex: eine zweite Schicht, schwer vom Bild zu trennen. | Eine ID in den Pixeln (TrustMark), die Neuspeichern, Verkleinern und Zuschnitte übersteht, die 80 % jeder Seite behalten. |
| Bestehende Kennzeichnung bewahren | EU-Kodex: Kennzeichnungen des verwendeten Materials behalten. China: Hinweise zu entfernen ist verboten. | Der eigene Nachweis des Generators (von OpenAI, Adobe) bleibt im Siegel erhalten, nie entfernt. |
| Prüfung für alle | EU: ein kostenloses Erkennungswerkzeug. Kalifornien: ein kostenloses Prüfwerkzeug. | Die Prüfseite: jedes Bild, kostenlos, im Browser gelesen; nichts wird gespeichert. |
| Generiert oder verändert | EU-Icons: «AI generated» oder «AI modified». Kalifornien: erzeugt oder verändert. | Jedes Siegel ist das eine oder das andere, im Nachweis, im Register und auf der Prüfseite. |
| Protokoll | EU-Kodex: Protokolle oder Fingerabdrücke als Ergänzung. | Ein Registereintrag für jedes Bild, mit dem Bild selbst zum Vergleich. |
| Dokumentation | EU-Kodex, für Betreiber: Kennzeichnungsentscheide dokumentieren und Fehler berichtigen. | Jedes Siegel hält fest, wer Regie führte und das Bild freigab, und wann; ein Siegel lässt sich zurückziehen. |
Das vollständige Siegel.
Das Gesetz verlangt von den Generatoren zwei maschinelle Schichten und vom Betreiber einen sichtbaren Hinweis. Jedes Bild, das xFavilla liefert, trägt alle vier Schichten, sodass ein Kunde nicht herausfinden muss, welche Regel in welchem Land gilt.
- Die Marke
In einer Ecke, das Zeichen, dass ein Mensch Regie geführt hat; mit dem «AI»-Hinweis der EU, wo das Bild als Deepfake gilt.
- Der signierte Nachweis
Content Credentials: generiert oder verändert, woraus, mit welchem Modell, von wem.
- Die unsichtbare ID
In den Pixeln, wo Neuspeichern und Plattformen nicht hinreichen.
- Das Register
Wohin die ID führt, mit dem Bild zum Vergleich, für alle lesbar.
Quellen
- AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689
- Europäische Kommission: Leitlinien zu Artikel 50 (Juli 2026)
- Europäische Kommission: Verhaltenskodex zu KI-generierten Inhalten (Juni 2026)
- Europäische Kommission: EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744
- Bundesrat: Zwischenbericht zur KI-Regulierung (28. Oktober 2026)
- BAKOM: Künstliche Intelligenz
- EDÖB: Das Datenschutzgesetz ist direkt auf KI anwendbar
- Cyberspace Administration of China: Kennzeichnungsmassnahmen (2025)
- Korea: KI-Grundgesetz (englische Übersetzung, KLRI)
- Indien: geänderte IT Rules zu synthetischen Inhalten (MediaNama)
- Kalifornien: SB 1000, AI Transparency Act (Gesetzgebungsverlauf)
- New York: Gesetz zu synthetischen Darstellern (Cooley)
- C2PA: Spezifikationen der Content Credentials
Stand 1. November 2026. Diese Seite erklärt das Recht allgemein; sie ist keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmtes Bild als Deepfake gilt, hängt vom Bild ab und davon, wo es gezeigt wird. Einzelheiten zum chinesischen, koreanischen und indischen Recht stammen aus offiziellen Zusammenfassungen und Sekundärquellen.